Poolbau 2022 – der erste Dämpfer

Nachdem wir schon mehrere Jahre mit der Idee gespielt haben einen eingelassenen Pool in den Garten zu bauen, soll es dieses Jahr soweit sein. Die letzten Jahre haben wir uns mit Quick-Up Pools und Frame-Pools begnügt. Dabei konnte ich bereits Erfahrung mit Sandfilter und Co. sammeln.

In den letzten 2 Jahren haben wir uns unterschiedliche Anbieter angeschaut und Preise eingeholt und mussten feststellen, dass alles unser Budget sprengen würde. Also habe ich in den letzten Monaten youtube unsicher gemacht und wir haben uns entschieden die Sache selber in die Hand zu nehmen.

Die Frühjahrsangebote von Poolsa… waren verlockend und so steht jetzt ein ovaler 4,90 x 3,00 x 1,50 Stahlwandpool in unserer Garage. Auch die Angebote der lokalen GaLa-Bauer entsprachen nicht unserer Vorstellung und daher werde ich eine Woche Urlaub nehmen, einen Minibagger und einen Dumper mieten und das Loch graben 🙂

Allerdings wurde unsere Euphorie jetzt erst einmal vom lokalen Bauamt gestoppt, die gesagt haben, dass wir keinen Pool bauen dürfen 🙁 Der Bebauungsplan aus den 60er Jahren hat eine Klausel, dass keinerlei Bebauungen außerhalb des eingezeichneten Baufensters erlaubt sind.

Also hieß es zunächst Pläne zeichnen, einen Architekten wegen Anträgen beim Bauamt befragen und dann einen „Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung §69 BauO NRW 2018“ einreichen.

Jetzt heißt es warten und Daumen drücken, dass das Bauamt nicht noch unseren Plänen den gar ausmacht. Nur weil man als „guter“ Bürger einmal den offiziellen Weg geht. Hätte ich auf die GaLa-Bauer gehört und einfach angefangen, hätte ich ein Problem bekommen…

Recommended3 LikesVeröffentlicht in Allgemein, Bau und Planung

Teile diese Heldentat

WhatsApp
Email
Facebook
LinkedIn

Kommentare

  1. Hi,
    boor, wie spannend, dass es sogar eine Ablehnung mit dem Bau der Pool gibt. Das hab ich jetzt wirklich noch nicht aktiv erzählt bekommen und ich freue mich das du dazu jetzt eine Heldentat erstellt hast. Denn nun kann man mit dir mitfiebern! Voll genial! Danke dafür. Das ist genau, wie ich es mir vorgestellt habe – ein Tagebuch und Gedanken über den Poolbau selbst.
    Gruß
    Thomas

    1. Ja, das kann man wohl sagen. Die deutsche Bürokratie macht auch vor einem Pool nicht halt. Wenn die mir eine Absage erteilen, geht es zum Anwalt. Ich halte euch auf dem Laufenden und wenn es weiter geht (was ich sehr hoffe), werde ich die Heldentat als Poolbau-Tagebuch weiter pflegen. Danke Tom, für deine super Beiträge auf Youtube und deine Webseite.

  2. Hallo Marcus,
    ein Tipp von mir, das Bauamt liegt meiner Meinung in dieser Sache falsch, da Du ebenerdig baust, dazu benötigt man normalerweise keine Genehmigung.
    Lass den Sachverhalt mal von einem Anwalt für Baurecht Prüfen.

    MfG
    Klaus S.

    1. Hi Iris,
      danke für den Tip. Das Problem ist unser lokaler Bebauungsplan. Und auch auf der Webseite von mein-eigenheim steht: “Wichtig: Unabhängig von den Regelungen der Musterbauordnung sollten Sie zur Sicherheit einen Blick in Ihren Bebauungsplan werfen. In einigen Bebauungsplänen werden Swimming-Pools im Garten nämlich ausdrücklich verboten.” Und genau das ist bei uns wohl das Problem.
      Gruß,
      -Marcus

  3. Hallo Marcus,
    Der Bebauungsplan einer Gemeinde oder Stadt hat Vorrang. Ja ein Pool bis 100 qm sind Genehmigungsfrei, sofern er nicht Überdacht (keine normale Poolüberdachung gemeint) wird und der Pool innerhalb dieser besagten Bebauungslinie entstehen soll.

    Eine Draufsicht bzw. die Auskunft vom örtlichen Bauamt, wo genau oder wie weit die Bebauungslinie übers Grundstück verläuft, wäre da von Nöten. Auf alten und großen Grundstücken liegt diese Linie oft bis zu 40 m von der Straßengrundstücksseite weg. Bei neuen Baugrundstücken, wo Grundstücke oft recht klein gehalten sind, liegt so eine Linie meistens hinter dem Haus.

    Bei uns hatte ein Besitzer für das Kind ein Baumhaus auf einen alten Baum weiter hinten auf sein Grundstück errichtet. Das ging einige Zeit gut, bis er sich mit der Gemeinde angelegt hatte. Schwubdiwup musst er dieses Baumhaus abbauen, weil der Baum ca 15 m hinter dieser Linie stand. Viele bauen einen Schuppen am Ende des Grundstückes und dieser steht dort 20 – 30 Jahre ohne Probleme.
    Hätte Marcus einfach angefangen und er hätte Nachbarn, denen das nicht interessiert, dann gibt es meist auch kein Problem. Nach dem Motto, “wer blöd fragt, der blöde Antwort erhält”. Marcus hat in diesem Fall richtig gehandelt, aber auch auf sich und den Pool aufmerksam gemacht. Laut seiner Grafik, sollte Marcus definitiv nach der genauen Bebauungslinie fragen. Vielleicht liegt sie doch etwas weiter hinten als gedacht und dem Pool steht auch ohne Genehmigung nichts im Wege.

  4. Ja genau, ebenerdig ist das Stichwort, eine Terrasse könnte es auch sein und darf theoretisch hinter dieser Linie sein. Es ist bei Marcus eine Terrasse, nur mit Pool. Nein, trotzdem, Spaß beiseite und viel Erfolg gewünscht.

    1. Hi Christian,
      vielen Dank für die Infos. Und ja, der Pool soll außerhalb der Bebauungslinie gebaut werden. Daher musste ich auch keinen Bauantrag sondern eine Befreiung vom Bebauungsplan einreichen. Ich hoffe weiterhin, dass wegen des ebenerdigen Einbaus diese “Befreiung” erteilt wird.
      Die Sache liegt jetzt seit dem 10.3. beim Bauamt und die haben offiziell 6 Wochen Zeit. Mal schauen wie lange es dauert.

Dirk Nennen

Poolheizung die Zweite

Hallo Poolverrückte. Wie auch schon in unserer Heldentat zur Poolabdeckung angekündigt, kommt hier noch eine kleine Story zu unserer Pool-Solar-Heizung. Da wir für den Bau

Lesen »
Dirk Nennen

Unsere Selfmade-Luxus-Poolabeckung

Hallo an alle Pool-Fans. Nachdem wir unseren im letzten Jahr (2023) gebauten Pool mit einer Behelfsabdeckung leider schlecht über den Winter gebracht haben (Ich war

Lesen »
Keine weitere Heldentaten vorhanden