Hallo,
wir hatten beim Bau unseres Hauses (mit Innenpool) dasselbe Problem, war aber vorher schon dank Bodengutachten bekannt, das das Grundwasser nur 1.5m unter Geländeoberkante steht. Die Lösung ist eine sog. Grundwasserhaltung, d.h. das Grundwasser wird durch zwei Brunnen an den entgegengesetzten Ecken der Baugrube (das waren bei uns einfach je zwei Betonringe (3 Stück übereinander gestapelt, wie man sie auch für Kanalisation etc. verwendet) mit je einer starken Tauchpumpe drin, mit einem Schlauch im Feuerwehrformat dran. Die Pumpen liefen während der Bauphase des Kellers (der als sog. weiße Wanne gebaut wurde) bis zur Verfüllung der Baugrube wochenlang. Das Wasser konnte bei uns glücklicherweise in einen kleinen Bach, der über unser Grundstück fließt und in einen kleinen Fluß mündet, der zu großen Teilen um unser Grundstück herum fließt, eingeleitet werden. Das hat wunderbar funktioniert, hat uns aber (bei unserem Erdbauer) 6000€ gekostet, sowie 1090€ für ein entsprechendes wasserrechtliches Gutachten unseres Bodengutachters. Diese Maßnahme ist nämlich genehmigungspflichtig bei der zuständigen unteren Wasserbehörde und durch das Gutachten muß u.a. nachgewiesen werden, daß die temporäre Grundwasserabsenkung nicht zu setzungsbedingten Schäden bei umliegenden Gebäuden führt und die Einleitung des Wassers in Gewässer keine Probleme verursacht. Da unser Grundstück sehr groß ist (über 12000m²), war der Abstand zu Nachbargebäuden entsprechend groß und das daher kein Problem. Die wasserrechtliche Genehmigung hat bei unserer Behörde dann nur 250€ gekostet und ging in wenigen Wochen durch (ich hatte mich vorher über das Procedere bei anderen Bauvorhaben informiert und gehört, das andere für die entsprechenden Gutachten und Genehmigungen teilweise einige Tausend Euro bezahlt haben). Einen der Brunnen haben wir behalten und benutzen ihn jetzt zur Wassergewinnung für unser Grundstück. Bei unserem Grundstück kam zusätzlich noch hinzu, daß es bei uns keine öffentliche Kanalisation gibt und wir daher eine eigene sog. vollbiologische Kleinkläranlage einbauen mußten und darüber unser Abwasser (auch das vom Schwimmbad) in den Fluß einleiten dürfen, was ebenfalls ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren und zig technische Nachfragen der Wasserbehörde bzgl. der vom Schwimmbad abzuleitenden Wassermengen, der Art der Desinfektion etc. nach sich zog, aber glückliccherweise auch zügig und ohne Probleme durchging, unsere Wasserbehörde (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) war da glücklicherweise zügig und sehr entgegenkommend.
Man kann sowas sicher auch selber machen, aber Probleme können mit der Ableitung der Wassermengen auftreten, denn da kommen durchaus größere Mengen zusammen, und wenn man das in die Kanalisation einleiten muß, weil nicht wie bei uns ein Bach, Fluß etc. zur Verfügung steht, dann kann das teuer werden. Ob man den korrekten Weg mit der wasserechtlichen Genehmigung, Gutachten und entspr. Kosten gehen will, muß jeder selbst entscheiden, aber wenn es z.B, durch die Absenkung des Grundwassers zu Setzungsschäden an umliegenden Gebäuden kommt und/oder die Nachbarn die Aktion den Behörden melden, könnte es ziemlichen Ärger geben.
Bei einer kleineren Baugrube (unsere hatte eine Grundfläche von rund 200qm) kann es evtl. auch ausreichen, an einem oder zwei Rändern der Baugrube einen Graben auszuheben, der ca. 50cm tiefer ist als die Baugrube und das dahineinlaufende Wasser abzupumpen, bis die Bodenplatte und/oder die Wände des Beckens betoniert und isoliert sind. Ich hoffe, das hat geholfen. Falls Du noch Fragen zum Proceder hast, sag Bescheid.