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  • Thomas

    Administrator
    8. April 2024 um 16:31

    Hi,

    ich sehe es wie Ronny. Mit dieser Anweisung ist vom Hersteller eine Gewährleistung bei Schäden ausgeschlossen. Du bist ganz klar angehalten dafür zu sorgen, dass kein Lebewesen in die Saugleitung kommt oder sich dort festsaugt.

    Theoretisch könnte sich ein Kind mit dem Finger, den Haaren, Füßen …. im Skimmer “festsaugen”.
    Bei einem Bodenablauf kann das auch passieren (https://youtu.be/xjVMZ8duHOc). Darum wäre es hier immer wichtig:

    Option A:
    die Filterpumpe wirklich immer ausschalten, sobald diese Gefahr droht.

    Option B:
    mehr als nur eine Ansaugstelle für die Filterpumpe schaffen. Also ein Teil vom Wasser über den Skimmer holen lassen und den anderen Teil von einem Bodenablauf. Dadurch verteilt sich die Saugleistung und das Kind kann sich tendenziell leichter wieder selbst befreien.

    Der Pool ist eine offene große Wasserstelle. Es ist immer wichtig, für die Sicherheit im Vorfeld zu sorgen. Das fängt bei einem einfachen Zaun an und hört nicht zuletzt bei einer Poolabdeckung auf.

    Im Poolratgeber spreche ich solche Themen auch an:

    https://TomTuT.de/MeinPool

    Gruß
    Thomas