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  • Marcus

    Mitglied
    7. März 2024 um 8:23

    Hallo ZUsammen,

    bzgl. Grenzabstände und Errichtung von Ingenieurbauwerken (Darunter fällt je nach Landesbauaordnung schon bereits eine Stahlbeton Bodenplatte) ist dieses bei Bauamt anzuzeigen bzw. sich eine Genehmigung einzuholen. Gleichwohl ist es wichtig, deinen Pool innerhalb der Bebauungsgrenze zu errichten, daraus ergibt sich meist automatisch der Grenzabstand zum Nachbarn von 3,00m. Dies ist aber von Bundesland zu Bundesland immer anders. Halte dich an die Landesbauordnung und du bist save. So habe ich es auch gemacht. Denn es geht auch um die „Erreichbarkeit“ von Fremden: Hast du dein Grundstück eingezäunt? Denn es darf nicht Kinder dazu verleiten, Hindernissfrei zum Becken zu gelangen. Und bei mir war nach Prüfung der Sachlage keine Baugenehmigung o.ä. von nöten.

    Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen. Lass dir auf jeden Fall Zeit beim Planen, denn ein Freund hatte letztes Jahr schwer ärger bekommen, sowohl vom Nachbarn als auch von der Kommune – er musste alles wieder abreissen!!!

    Gruß, Marcus